Warum Selbstbestimmung nur gemeinsam geht

Publiziert am 7. Juli 2017 von Matthias Zehnder

In unserem Land bestimmen wir! Auf diese Formel lassen sich die Forderungen bringen, die diese Woche Donald Trump in Polen, SVP-Präsident Albert Rösti in Bern und Oskar Kämpfer, der Präsident der Baselbieter SVP, in Liestal geäussert haben. Trump, Rösti und Kämpfer geht es um die Rettung der Selbstbestimmung. Aber die ist in vielen Bereichen längst futsch: In der Wirtschaft gilt das Recht des Stärkeren. Als Mittel dagegen hilft nur, das Recht zu stärken – doch das geht nur gemeinsam.

Amerikaner, Polen und die Nationen Europas schätzen die individuelle Freiheit und Souveränität, rief US-Präsident Donald Trump diese Woche in Warschau einer beifällig applaudierenden Menge zu. Es gehe darum, sich gegen Kräfte zu wehren, die jene Werte auszulöschen versuchten, die ein Land zu dem machen, was es ist.[1] Wenn Donald Trump in Europa die individuelle Freiheit der Nationen beschwört, dann ist das eine Spitze gegen die EU. Er nannte die EU zwar nicht beim Namen, rief den Polen jedoch zu: Der Westen wurde gross, nicht dank Bürokratie und Regulierungen, sondern weil es den Menschen erlaubt war, ihre Träume zu verfolgen und ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen.

Eine düstere und konservative Rede, meinte Urs Bruderer, Osteuropakorrespondent von Radio SRF.[2] Schlicht nationalistisch nannte die Rede der britische «Guardian».[3] In der Tat flösste Trump den Polen Milch und Honig ein, beschwor Kirche, Gott und Vaterland und nannte Polen das geographische Herz und die Seele Europas. Zumindest ist es derzeit wohl der einzige Ort in Europa, wo sich eine Menschenmenge auftreiben lässt, die Trump garantiert zujubelt.

Süsser Trumps Glocken nie klingen

Trump pries in Polen das Recht der Nationen auf Selbstbestimmung. Er sprach von Souveränität und Freiheit – hatte aber kurz zuvor gemeinsam mit dem polnischen Präsidenten Andrzej Duda über die Medien vom Leder gezogen. Er bezeichnete einmal mehr CNN als Fake News und Duda bekräftigte enthusiastisch: Wir wollen keine solchen Fake News. Freiheit scheint es nur für jene zu geben, die einer Meinung sind mit ihm.

In den Ohren von Schweizer SVP-Politikern müssen grosse Teile der Rede von Donald Trump wie süsse Glocken geklungen haben. Trump sang ein Loblied auf die nationale Selbstbestimmung und setzte die Freiheit der einzelnen Nation über alle anderen Werte (auch über die Pressefreiheit). Genauso argumentieren Schweizer SVP-Politiker im Rahmen der Selbstbestimmungsinitiative. Der Bundesrat zerpflückte die Initiative diese Woche und wollte keinen Gegenvorschlag zur Initiative entwickeln.[4]

Die wirkliche Macht sitzt nicht in Brüssel

Was ist denn so falsch daran, wenn Trump dem Selbstbestimmungsrecht der Nationen huldigt und die SVP das Recht auf Selbstbestimmung in die Verfassung schreiben will? Schliesslich wollen wir doch sein ein einig Volk von Brüdern und frei sein, wie die Väter waren (um etwas verkürzt Schillers Rütlischwur zu zitieren). Doch waren die «Väter» wirklich so frei, wie wir uns das vorstellen? Und können wir es heute wirklich sein?

Jene Mächte, die unseren Alltag bestimmen, sind nicht die bösen Bürokraten in Brüssel, die sich gegen kleine, freie Länder verschworen haben. Es sind wohl viel eher multinationale Firmen oder, etwas neutraler formuliert, wirtschaftliche Sachzwänge. Die Schweiz könnte sich noch so frei und souverän zum Beispiel entscheiden, dass alle Mobiltelefone den gleichen Stromstecker haben müssten, damit die Ladegeräte austauschbar werden – das regelt nicht die Schweiz, sondern der Weltmarkt. Wer hat Facebook gross gemacht? Wer hat unseren Verlegern das Werbemonopol aus der Hand genommen? Wer hat das Telefonbuch abgeschafft? Wer macht Poststellen überflüssig? Das waren alles keine souveränen Entscheide, da haben der Markt, die Technik, die Wirtschaft die Schweiz überrollt.

Rührender Wunsch nach Selbstbestimmung

Der Ruf von Donald Trump nach nationaler Freiheit und die Forderung der SVP nach nationaler Selbstbestimmung nimmt sich vor dem Hintergrund der weltweiten Digitalisierung und der globalen Umweltprobleme geradezu rührend aus. Die Schweiz ist viel zu klein, als dass sie autonom (also: wirklich unabhängig) sein könnte. Sie ist eingebunden in eine Welt, die immer komplizierter und immer vernetzter wird. Die SVP-Initiative ist vor diesem Hintergrund eine Art trotziger Aufstand der Gartenzwerge. Die Realität findet statt, auch wenn die Zwerge toben.

Gut zu besichtigen ist das in der Region Basel. Nur wenige Tage, nachdem Stadt und Land sich (auf Kosten der Stadt) auf ein Sparvorhaben beim Universitätsvertrag gefunden haben, sind die Gesundheitsdirektoren von Stadt und Land diese Woche an die Öffentlichkeit getreten und haben die nächsten Schritte bezüglich der Fusion der kantonalen Spitäler bekannt gegeben. Stein des Anstosses im Baselland: Die beiden Kantone werden in der künftigen Spitalgruppe nicht gleich viel zu sagen haben.

Der Schweizer Wunsch nach Fünfer und Weggli

Gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF beklagte sich FDP-Landrat Sven Inäbnit deshalb bitter: Das Baselland kann nicht genügend mitbestimmen. SVP-Präsident Oskar Kämpfer befürchtet sogar, dass selbst die im Vertrag eingebaute Veto-Klausel künftig ausgehebelt werden könnte. Luca Urgese, Präsident der FDP Basel-Stadt, versteht die bürgerlichen Kritiker im Landkanton nicht: Es geht nicht, dass man nicht gleich viel zahlen, aber gleich viel mitreden will, erklärte er gegenüber dem Regionaljournal.[5]

Das bringt es ziemlich auf den Punkt: Die Politik mag Wünsche anbringen, es sind die wirtschaftlichen Kräfte, die bestimmen. Der Landkanton hat die Wahl: Entweder macht er mit bei der Spitalzusammenarbeit und die Landspitäler gehen auf in einer Spitalgruppe, in der das Baselland nicht viel zu sagen hat, weil es materiell viel weniger beiträgt – oder die Spitäler gehen langfristig unter. Natürlich ist der Landkanton souverän und kann frei entscheiden. So, wie die Schweiz frei entscheiden kann, ob sie eine neue Regelung der EU übernehmen will oder nicht. Bloss müssen die Bürgerinnen und Bürger (bzw. die Konsumentinnen und Konsumenten) bei einer Verweigerung derart drastische Konsequenzen tragen, dass der Entscheid bloss ein scheinbarer ist. Autonomer Nachvollzug nennen Schweizer Diplomaten das – man könnte es auch einfach eine realistische Einschätzung der Kräfte nennen.

Gemeinsam gegen das Recht des Stärkeren

Die Macht liegt in der Realität also beim (wirtschaftlich) Stärkeren. Wenn nun Donald Trump die Freiheit der Nationen fordert – geht es ihm um die Befreiung von dieser realen Macht? Im Gegenteil: In einer Welt, in der jede Nation auf sich selbst gestellt ist, setzt sich der Stärkste durch. Im Westen sind das (noch) die USA. Nur deshalb ist Trump gegen Multilateralismus und für nationale Alleingänge.

Die Schweiz ist das Gegenteil der USA: Unser Land ist viel zu schwach, als dass es sich in einer Welt von auf sich gestellten Nationen durchsetzen könnte. Wenn die Schweiz etwas bewirken will, muss sie sich mit anderen Ländern zusammenschliessen. Wer verhindern möchte, dass in der Welt das Recht des Stärkeren gilt, muss sich für die Stärke des (übergeordneten) Rechts einsetzen. Die umfassendste Selbstbestimmung erreicht die Schweiz deshalb, wenn sie sich in internationalen Organisationen einbringt.

So gesehen ist die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ein chauvinistischer Schuss ins Knie, der die Schweiz um die realistische Möglichkeit der Selbstbestimmung bringt. Die Baselbieter sind (wenn es gut geht) für einmal klüger: Noch zetern sie zwar, sie dürften aber einlenken und ihre Spitäler mit den Stadtspitälern zusammenschliessen. Das ist bauernschlau: Lieber Mitbesitzer einer gesunden Kuh, als Alleinbesitzer einer kranken Geiss.

Basel, 7. Juli 2017, Matthias Zehnder; mz@matthiaszehnder.ch

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Quellen:

[1] Der Wortlaut von Trumps Warschau-Rede findet sich hier: https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2017/07/06/remarks-president-trump-people-poland-july-6-2017

[2] Vgl. http://www.srf.ch/news/international/eine-duestere-und-konservative-rede

[3] Vgl. https://www.theguardian.com/us-news/2017/jul/06/donald-trump-warn-future-west-in-doubt-warsaw-speech

[4] Vgl. https://www.nzz.ch/schweiz/bundesrat-zur-selbstbestimmungsinitiative-aufforderung-zum-rechtsbruch-ld.1304473

[5] Siehe http://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/meilenstein-fuer-gesundheitsregion

3 Kommentare zu "Warum Selbstbestimmung nur gemeinsam geht"

  1. „Selbstbestimmung“ und „Gemeinsam…“ Schon rein sprachlich ein Widerspruch. (vgl. „Gerade Kurve“). Hr. Trump, Hr. Rösti und (ha!) Hr. BL-Kämpfer in einem Satz erwähnen = keine Gemeinsamkeiten bzw. BL-Kämpfer und US-Trump = megalomanisch…… Sorry, Herr Zehnder, aber von 1848 bis weit in die 1990er-Jahre gab es in Wissenschaft und Politik kaum Zweifel, dass die Bundesverfassung den Staatsverträgen bzw. dem nicht zwingenden Völkerrecht im Fall eines Widerspruchs vorgehe. Auch eine während Jahren massgebliche Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz und der damaligen Direktion für Völkerrecht aus dem Jahre 1989 ging eindeutig nicht von einem Vorrang des Völkerrechts aus. Damit übereinstimmend wurde die Formulierung „Völkerrecht bricht Landesrecht“ bewusst nicht in die totalrevidierte Bundesverfassung von 1999 aufgenommen. Der Bundesrat hielt damals fest, das Verhältnis Landesrecht – Völkerrecht sei „politisch beladen“, es sei darum „bewusst darauf verzichtet worden, die Streitfragen betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht zu klären“. Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung spricht darum lediglich davon, dass das Völkerrecht zu „beachten“ sei. So unklar diese Formulierung ist, so klar ist, dass damit kein Vorrang des Völkerrechts festgeschrieben wurde. Und noch 2010 hat der Bundesrat festgehalten, dass Volksinitiativen, die dem nicht zwingenden Völkerrecht widersprechen, umzusetzen seien, dass also die Verfassung dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgehe.
    Oberste Gesetzgeber unseres Landes – so hält es die Bundesverfassung fest – sind das Schweizer Volk und die Kantone. Es gibt keinen einzigen freien Staat auf der Welt, der das internationale Recht vorbehaltlos über die eigene Verfassung stellt. Eine solche Souveränitätsverletzung nimmt kein Staat hin. Doch in aller Stille haben Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre unsere bewährte Ordnung auf den Kopf gestellt.
    Auf den Kopf gestellt hat die bisherige Ordnung vor allem das Bundesgericht mit seinem verhängnisvollen Urteil vom 12. Oktober 2012 (BGE 139 I 16) über die Ausschaffung eines mazedonischen Drogenhändlers. Hier hat das Bundesgericht dem Parlament vorgeschrieben, wie es die Ausschaffungsinitiative, der Volk und Stände zugestimmt hatten, umzusetzen habe, nämlich nur innerhalb des Rahmens des internationalen Rechts. Das Bundesgericht hat damit das Schweizer Volk entmachtet. Weiter hat das Bundesgericht am 26. November 2015 (BGE 142 II 35) in einem umstrittenen Urteil entschieden, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU einem Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative vorgehe. Es hat damit erneut internationales Recht über Landesrecht gestellt, den Willen von Volk und Ständen missachtet und dem späteren Verfassungsbruch durch das Parlament den Weg geebnet, indem es ihm erlaubt hat, die Masseneinwanderungsinitiative nicht umzusetzen.
    Mit der aktuellen Praxis des Bundesgerichts, dem Vorgehen des Bundesrates beim geplanten Rahmenabkommen mit der EU und mit der automatischen Rechtsübernahme bei „Schengen/Dublin“ setzt man die Schweiz auf Gedeih und Verderb der künftigen Entwicklung des internationalen Rechts aus. Die Schweiz gibt einen Trumpf nach dem andern aus der Hand, statt auf ihre grosse Stärke zu setzen, nämlich selber auf sie zugeschnittene, freiheitliche, in der Praxis bewährte rechtliche Regeln zu schaffen. Die zahlreichen Bestimmungen hingegen, welche unkritisch, teils fast automatisch aus dem Ausland übernommen werden, sind – auch mengenmässig – zunehmend auch für die Wirtschaft ein Problem. Viele sind sich nicht bewusst, dass mehr als die Hälfte der neuen Rechtsvorschriften des Bundes auf internationales Recht zurückgeht. Nur noch etwas mehr als 10% aller neuen Regulierungen gehen auf Vorstösse aus dem Parlament zurück. Regierung und Verwaltung sind vereint in ihrem Eifer, das Schweizer Recht dem internationalen Recht anzupassen. Zu Recht wirft ihnen der Thinktank „Avenir Suisse“ „mangelnden Verhandlungsmut und übereifrige Umsetzung“ vor. Das Volk hat bei alldem das Nachsehen: Vom Bundesgericht kaltgestellt, fühlen sich Regierung und Verwaltung, fühlt sich aber auch das Parlament immer freier, die Verfassung zu missachten und damit das Volk zu ignorieren.
    Eine Mehrheit des Bundesrates hat heute entschieden, die Selbstbestimmungsinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat untergräbt damit die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz und schaltet die Mitbestimmung der Bevölkerung aus. Dabei hat diese Mitbestimmung immer wieder dazu geführt, dass Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft gestoppt und ein Graben zwischen der Politik und der Bevölkerung verhindert werden konnte. Es ist das Volk, das die Politiker zum Sparen zwingt und für tiefe Steuern sorgt. Es ist das Volk, das die Probleme einer grenzenlosen Zuwanderung erkennt und sich immer wieder für Masshalten einsetzt. Die Geschichte lehrt uns, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger einen Staat in den Ruin treiben, sondern einzelne vom Volk nicht genügend kontrollierte Vertreter der Classe politique. Die Folgen einer solchen Entwicklung hat nicht die Elite, sondern das Volk zu tragen.
    SELBSTBESTIMMUNG ist a priori nicht schlecht. Die Selbstbestimmungsinitiative, gegen welche diese Wochenschrift zielt (wohl kaum aus reiner Realitätswahrnehmung, wohl eher aus purer Ideologie oder weil sie aus der SVP-Küche entspringt) und über welche wir in naher Zukunft dank der SVP abstimmen dürfen bringt Klärung, indem sie die bewährte Ordnung wiederherstellt und damit für die notwendige Rechtssicherheit sorgt. Dass die Bundesverfassung unmissverständlich als oberste Rechtsquelle genannt wird, ist Ausdruck der Souveränität der Bürgerinnen und Bürger des Landes, die in einem direktdemokratischen Prozess selbstbestimmt ihre Rechte und Pflichten festlegen.
    Sorry, Herr Zehnder, aber hoffentlich sehen dies viele Bürger auch so. Zum wohle unserer Kinder, Kindeskinder und unserem Land.

  2. Und wer immer noch glaubt, es sei sinnvoll frei zu sein, wie es einst die Väter waren, kann vielleicht hier nachlesen, wie das schon immer war:
    Joëlle Kuntz
    Die Schweiz — oder die Kunst der Abhängigkeit
    Verlag Neue Zürcher Zeitung

  3. Neoliberal befreit, schwärmen eigensinnig autonome Schweizer Volksköche immer wieder von Neuem für eine Chaos-Politik. Ihre nächste Suppe bereiten sie jetzt mit einer sogenannten Selbstbestimmung-Initiative zu. Wer nichts tut, macht auch nichts falsch, sagen die superreichen Schweizer Volksköche, und dank unserer kollektiv organisierten Verantwortungslosigkeit kann niemand nichts dafür. Nicht mit mir, sagt der Frosch. Und er hüpft aus dem Selbstbestimmungs-Kochtopf der verantwortungsfreien Chaos-Politiker*innen, weil er merkt, dass das Wasser darin nicht nur immer wohliger, sondern auch wärmer wird.

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