Was darf Satire? Zwischen Freiheit und Geschmack

Publiziert am 15. April 2016 von Matthias Zehnder

Ein Gedicht hält Deutschland in Atem. Jan Böhmermanns Schmähgedicht auf Recep Tayyip Erdoğan ist keine gute Lyrik und stellt dennoch eine wichtige Frage: Was ist sie wert, die Freiheit von Kunst und Medien in Deutschland, ja in Europa überhaupt? Wir können uns anschliessen: Was ist mit der Schweiz? Wieviel Kunst- und Medienfreiheit verträgt unser Land – ist unser Land bereit, zu ertragen?

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Die Vorgeschichte: Am 17. März verspottet die satirische Sendung «Extra3» des Norddeutschen Rundfunks mit einem Lied den türkischen Staatspräsidenten. Zur Melodie des Nena-Songs «Irgendwie, irgendwo, irgendwann» singen die Satiriker des NDR «Erdowie, Erdowo, Erdowan». Für westliche Verhältnisse ein relativ harmloser Song. Doch Erdoğan versteht keinen Spass, bestellt den deutschen Botschafter ein und verlangt die Löschung des Beitrags im Internet.

Am 31. März nimmt Jan Böhmermann das Thema in seiner satirischen Sendung «Neo Magazin Royale» bei ZDF auf. Böhmermann wundert sich, dass man in der Türkei jede noch so kleine Satire auf ihren Präsidenten mitbekommt und richtet sich dann direkt an den Staatspräsidenten: Herr Erdoğan – das ist in Deutschland, in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit… Dann erklärt er dem türkischen Staatspräsidenten, dass auch diese Freiheit Grenzen habe: Herr Erdoğan, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Also: Es gibt Kunstfreiheit – Satire und Kunst und Spass – das ist erlaubt. Und es gibt das andere, wie heisst es? Sein Partner Kabelka ergänzt: Schmähkritik.

Böhmermann und Kabelka erläutern, es sei auch in Deutschland nicht erlaubt, jemanden herabzuwürdigen, ihn zu beschimpfen und persönlich zu beleidigen. Darauf Böhmermann: Das ist vielleicht ein bisschen kompliziert – vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel mal ganz kurz. Ich hab ein Gedicht, das heisst «Schmähkritik». Und dann liest er es vor, sein Schmähgedicht auf Erdogan. Nach dem Gedicht fragt Böhmermann: Was könnte da jetzt passieren? Kabelka: Unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek! Böhmermann: Also, wenn die Türkei oder ihr Präsident da was dagegen hätte, müsste er sich erst mal ’nen Anwalt suchen.

Kurze Zeit später ist beides passiert: Das ZDF hat das Video aus der Mediathek gelöscht und Erdogan hat sich einen Anwalt genommen und Böhmermann verklagt und das gleich doppelt. Einmal als Privatmann und einmal als Staatspräsident unter Bezugnahme auf einen obskuren Artikel des deutschen Strafgesetzbuchs, der in Deutschland Majestätsbeleidigung unter Strafe stellt.

Wir Schweizer sind da ja nur Zaungäste. Oder? Bei uns wäre das alles nicht möglich, ist zu hören. In unserem Land sei die Freiheit noch etwas wert. Und zudem habe der Böhmermann ja eigentlich recht. Vielleicht könne das entwickelte Westeuropa dem osmanischen Patriarchen auf diesem Weg beibringen, was Medienfreiheit bedeutet. Journalisten einsperren, das gehe gar nicht.

Sicher: Die Schweiz hat weder einen Staatspräsidenten à la Erdoğan wie die Türkei, noch ein Gesetz gegen Majestätsbeleidigung wie Deutschland. Wir haben den Artikel 21 in der Bundesverfassung: Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet. Alles paletti?

Schauen wir uns ganz kurz drei Fälle an.

Fall 1: Die Entköppelung der Schweiz. Aktionskünstler Philipp Ruch behauptet Mitte März 2016, SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Herausgeber Roger Köppel sei vom «Dämon» des Nazi-Hetzers Julius Streicher besessen. Diesen Dämon gelte es auszutreiben. Im Theater Neumarkt in Zürich inszeniert Ruch eine Verfluchung im Stil von Voodoo-Exorzismus. Die Folge: Viel Kopfschütteln, schlechte Kritiken und politische Vorstösse. Im Zürcher Gemeinderat fordern die Fraktionen von SVP, FDP und CVP in einer Motion, den Subventionsvertrag mit dem Theater Neumarkt rasch zu kündigen.

Fall 2: Die Verhunzung des Abendmahls. In der Satiresendung «Giacobbo / Müller» vom 14. Februar haben sich Viktor Giacobbo und Mike Müller über das christliche Abendmahl lustig gemacht. Dies führte zu 75 Eingaben bei der Ombudsstelle. Mit ihrer despektierlichen und beleidigenden Darstellung machen sich Viktor Giacobbo und Mike Müller über die Riten des Abendmahls lächerlich und berühren damit in erheblicher Weise zentrale christliche Glaubensinhalte, erklärte Ombudsmann Achille Casanova. Die beiden Satiriker hätten die Gefühle praktizierender Katholiken verletzt. Schauen Sie sich die Passage mal an. Sie finden Sie ab Minute 20 in der Sendung.

Fall 3: Karikaturenstreit um Blocher. 2006 wird Christoph Blocher, damals als Justizminister Mitglied des Bundesrats, in die Sendung «Infrarouge» des Westschweizer Fernsehens TSR eingeladen. Thema ist das Asyl- und Ausländergesetz. Bei der Sendung, die aufgezeichnet und einen Tag später gesendet wird, zeichnet Karikaturist Mix&Remix wie immer die Diskussionsteilnehmer. Nach der Sendung stört sich Blocher an den Karikaturen und verlangt, dass die Sendung nicht ausgestrahlt werde. Das Westschweizer Fernsehen hält sich nicht an die Aufforderung des Bundesrats und strahlt die Sendung aus. Blocher erwägt danach, Klage gegen die Sendung einzureichen, verzichtet später aber darauf.

Wie frei also ist die Satire in der Schweiz? Schauen Sie sich die einzelnen Fälle einmal genauer an. Ruchs Aktion ist sicher diskutabel, die Witze von Giaccobbo/Müller und die Karikaturen von Mix&Remix sind jedoch an Harmlosigkeit kaum zu überbieten. Wenn in der Schweiz schon solche Petitessen zu Beschwerden führen, dann ist nicht verwunderlich, dass Herr Erdogan gegen Deutschlands Medien ins Feld zieht.

Wer die Freiheit von Kunst und Medien ernst nimmt, darf sich über Satire aufregen, sie diskutieren, kritisieren und inhaltlich ablehnen. Es ist aber billig, die Freiheit der Satire in Frage zu stellen, wenn sich die Satire gegen einen selbst richtet. Es gilt auch hier Rosa Luxemburgs berühmtes Diktum: Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Freiheit funktioniert nicht, wenn sie nur in Anspruch genommen wird. Freiheit funktioniert nur, wenn sie vor allem gewährt wird.

Das gilt ganz besonders in Sachen Satire. Henning Venske schreibt in seinem Buch Satire ist nur ein Affe im Hirn: Satire war immer eher subversiv – ein intellektuelles Vergnügen für eine oppositionelle Minderheit, Gehirnnahrung und ungehöriges Lachen im kleinen Kellertheater. Satire kommt von unten und greift die da oben an, sei es nun Köppel, Blocher oder Erdogan. Oder von mir aus der Herrgott wie im Fall von Giaccobo/Müller. Satire muss also in Konflikt mit der Macht kommen und braucht deshalb den Schutz durch Paragraphen wie den Artikel 21 unserer Bundesverfassung.

Dagegen gibt es üblicherweise drei Einwände. 1) Karikaturen und Witze sind oft ungerecht. 2) Die Aktion von Ruch im Neumarkt Theater war einfach schlecht. 3) Giacobbo/Müller haben die Gefühle von Christen verletzt.

Gehen wir die Einwände durch: 1) Satire kann, ja darf nicht gerecht sein. Wie Kurt Tucholsky schreibt: Die Satire muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird. 2) Wenn die Freiheit der Kunst gewährleistet ist, wie es in der Verfassung steht, dann gilt das auch für schlechte Kunst. Man könnte sogar sagen: gerade für schlechte Kunst. 3) Natürlich verletzt Satire Gefühle. Satire rennt an gegen die Betonwände des Geistes und soll beissen im Gehirn. Sie muss geradezu Gefühle verletzen, ganz egal, ob es die Gefühle von Katholiken, Protestanten oder Muslime sind – oder die der Anhänger von Erdogan, Köppel oder Blocher.

Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Auch wenn es zwei alternde Komiker sind, die müde Witze über das Abendmahl machen. Auch wenn es zwei junge Muslime sind, die der Lehrerin die Hand nicht reichen wollen. Wenn wir diese Freiheit beschränken, saufen Theater und Fernsehen in Comedy ab, wo man gefahrlos ablachen und sich auf die Oberschenkel klopfen kann, mutiert die Offenheit und Freiheit der Gesellschaft in Wohlanständigkeit und Angepasstheit.

Das ist das eigentliche Thema der Satire von Jan Böhmermann, nicht der türkische Staatspräsident Erdoğan: Wieviel Freiheit gewährt unsere Gesellschaft, wenn jemand anders denkt? Die Betonung liegt dabei auf gewährt und auf anders. Kurz: Es geht nicht um guten Geschmack, sondern um die Freiheit. Auch davon.

8 Kommentare zu "Was darf Satire? Zwischen Freiheit und Geschmack"

  1. Was darf Satire (künstlerische Freiheit)… Dazu habe ich kürzlich irgendwo (weiss nicht mehr genau in welchem Media) gelesen… Wenn die künstlerische Freiheit stets bis an die Grenzen ausgelotet wird, führt dies zu einer Beschleunigung und zu einem Beitrag zur Verrohung unserer Gesellschaft.
    Man kann es durchaus so sehen wie in diesem Satz geschildert: Die Verrohung geht unter dem Deckmantel der Kunst unvermindert weiter. Es wird für den Effekt von div. „Kunstschaffenden“ alles zelebriert: Beispiel:
    Eine Wunschliste in der man ankreuzen soll, was man Roger Köppel, Verleger und Chefredaktor der Wochenzeitung Weltwoche, alles wünscht, z. B. die Pest, Cholera, Seuchen, Familiäre Schicksalsschläge, unheilbare Krankheiten sowie schwere bis tödliche Unfälle. Bitte interaktiv beteiligen – einsehbar gewesen auf der künstlerischen Webseite des deutsch-schweizerischen Kunstphilosophen Phillip Ruch. Daneben „Köppel muss sterben“ sowie Weltformatplakate mit dem Aufruf „Tötet Roger Köppel“. Natürlich wurde auch eine Prozession mit einem mitgeführten Holzkreuz begangen, mit welchem man durch die Stadt Zürich in Richtung Köppels privatem Wohnsitz zog.
    Es braucht schon ganz viel Verständnis, wenn man dies billigt und wenn öffentliche Fördergelder, welche Phillip Ruch und sein Kleintheater von der Stadt Zürich jährlich erhalten, dies finanzieren. Das es sich bei diesen Fördergelder um Steuergelder handelt, versteht sich ja von selbst.
    Auch am Beispiel des Streites zwischen dem Türkischen Präsidenten Erdogan und dem deutschen Satire-Fernseh, welcher sich nun zur Staatskrise zwischen Deutschland und der Türkei ausweitet, sieht man, wie heikel Satire in gewissen Bereiche sein kann. Deutschland (Europa) und der Arabische Raum. Unterschiedliche Ansichten. Zwei Welten. Während in Europa alles ins lächerliche gezogen werden darf, gilt im Arabischen Raum Strenge, klare Grenzen – bis hier und nicht weiter -, Ehre (bis hin zu Ehrenmorden) und eine relativ geringe Satirische Toleranz. An diesem Beispiel sieht man auch, wie schwer es sein wird, all die Massen von Migranten zu integrieren. Schüler welche ihrer Lehrerin nicht die Hand geben wollen, weil sie somit durch das Händeschütteln einer Frau Respekt zollen – lassen gewisse streng gläubige Eltern nicht zu. Auch in der Schweiz nicht. Auch in Therwil nicht. Einer Frau zollt man keinen Respekt. Umkehrschluss: Über einen Mann, welches solches Verkündet, rate ich jedem, keine Satire zu machen. Es sind Welten, die sich da auftun. Die Deutschen verstehen nicht, wie man zu heikel sein kann, wenn man über einen Staatspräsident faule Witze oder Schmähgedichte reisst. Die offizielle Türkei versteht nicht, das es Länder gibt, in welchen Staatsoberhäupter (z.B. die Bundeskanzlerin) aufs Korn genommen werden darf, wo Präsidenten (z.B. Hollands in France) als entstellte Puppen mit grossen Nasen und langen Ohren auf Fernsehsendungen gehen dürfen….
    Wunderbare Beispiele, die meine Zweifel stärken, ob die Integration der Migratiorns-Ströme, welche seit Jahren nach Europa drängen, wirklich gelingt. Ob das gut ist. Ob wir (langfristig gesehen) nicht unsere Kultur verlieren. Unsere Satire ohnehin. Und ob matthiaszehnder.ch auch in 20 Jahren noch solche Texte wie der obige Bloggen könnte… Meine Zweifel werden stärker.
    Ich Beobachte eine Polarisierung. Während es im Arabischen Raum immer weniger künstlerische Freiheit gibt und immer weniger Satirischer Jokus zugelassen wird, was nicht gut ist – findet in Europa das Gegenteil statt. Alles ist albern. Alles ist Spass. Die Armee ist Tomatenpuree. Unser Geheimdienstler sind Schlafmützen. Der Bundesrat die Muppets-Show. Was auch nicht gut ist. Die Welt ist aus den Fugen. Die Schere öffnet sich. Somit ist bei uns alles legimitiert. Ich kann im öffentlichen Raum eine Puppe, welche Sommaruga darstellen soll, an der Guillotine köpfen, wieder ankleben, wieder köpfen, den ganzen Tag, im Schützenmattpark….. = Kunst.
    Ich kann Geschirr vom Münster auf den abgesperrten Münsterplatz werfen und zerschellen lassen….= Kunst.
    Ich kann mit Farbe gefüllte Hühnereier in meine Vagina drücken und sie dann an der Documenta (Kunstausstellung) in Kassel (D) nackt auf einem Gerüst wieder hinauspressen und sie auf einen leeren Papierbogen am Boden fallen lassen. Das entstandene Schmiererei verkaufe ich als Kunst.
    Keine Ideen von meinem kranken Hirn, sondern Realität und Durchgeführt von der Schweizer Performancekünstlerin Milo Moiré.
    Ich kann, ich kann, ich kann.
    Hee, Araber – treibt doch das Verbieten und den Ernst nicht auf die Spitze.
    Aber auch Hee Europa, treibt doch den Zynismus, die Frechheit, die Selbstdarstellungssucht, den Fun Fun und nochmals Fun ebenfalls nicht auf die Spitze.
    Es gibt auch stillen Humor, feinen Humor – einige Klicks in You-Tube zu Komiker der 70er Jahre zeigen, das es auch anders geht als immer und überall extremer zu werden, um anzukommen.
    Wir leben in einer lauten Zeit. Ich spiele Harfe. Mache ich das in meinem Zimmer, interessiert das wenig. Würde ich im Kirchgemeindesaal um 17 Uhr auftreten, interessierte dies eine Handvoll.
    Würde ich aber mit meiner Harfe auf den Kirchturm von Schönenwerd sitzen und eine Woche lang auf dem Turm mit meiner Harfe Klänge absondern, hätte ich Aufmerksamkeit, Effekt, Show und käme bestimmt in der Aargauer Zeitung, danach im Blick, im Tagi, in der BaZ – und bestimmt würde noch irgendeine Fernsehkamera anrücken.
    So ist das – in der heutigen Zeit.

  2. Ich erinnere als deutscher Journalist an einen „Präzedenzfall“ aus dem Jahr 2007, bei dem die damalige Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey beleidigt worden war. Wegen wüster Äußerungen eines in Bayern wohnhaften Schweizers war es seinerzeit – auf Anzeige des Schweizer Bundesamtes für Polizei – zu einer Klage der Staatsanwaltschaft Regensburg gekommen. Völlig zu Recht.

    Ohne mündliche Verhandlung akzeptierte der Beschuldigte einen Strafbefehl wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches.

  3. Ich kann der Argumentation von Th. Zweifler nur in wenigen Punkten folgen. Satire ist und bleibt eine Überzeichnung einer Situation. Sie ist manchmal besser, und öfters eher Durchschnitt. Schwache, dumme oder lächerliche Beiträge gibt es in allen Sparten, von der Kunst bis zu Politik und Journalismus. Dass manche elektronische Medien zu interaktivem Wettstreit aufrufen, deren Beiträge auch die Partizipanten desavouieren , ist eine traurige Tatsache. Ich glaube, die interaktiven Medien leisten einen bedauerlichen Beitrag an die von Th.Zweidler verbalisierte „Verrohung der Gesellschaft“. Die Tatsache sich anonym und grosse geistige Anstrengung öffentlich äussern zu können, ist anscheinend für viele eine persönliche Befriedigung. Da entsteht schon fast ein Wettstreit über kaum mehr zu überbietende Dummheiten. Einen Ansatz, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann sehe ich leider nicht.
    Die causa Erdogan ist eigentlich trivial und doch ernst. Ein Patriarch der im eignen Land
    nur Ovationen aber keine kritischen Anmerkungen erlaubt, der die Pressefreiheit regelmässig mit Stiefeln traktiert, der die Kunst nur zulässt wenn sie in Lobhudelei für den Herrscher oder mindestens das eigene Land verbreitet, ist in heutiger Zeit kaum zu ertragen – und geradezu eine Einladung an die Satire. Dass nun aus politischem Opportunismus eine Staatsaffäre daraus entsteht ist eher peinlich; und dies unabhängig davon welchen Ansprüchen die kritisierte Satire zu genügen vermag.
    Es ist eine Tatsache, dass wir in einer lauten Zeit leben. Auch der Personenkult hat im In- und Ausland deutlich zugenommen. Es zählt nur noch der augenblickliche Effekt!
    Unter diesem Aspekt sollten wir immer lauter und dezidierter wiederholen „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“.

  4. Hier wäre noch die Affäre Hirschhorn zu erwähnen: Der Nationalrat kürzte aufgrund der Ausstellung Swiss-Swiss Democracy, 2004 im Centre Culturel Suisse in Paris, die Mittel von Pro Helvetia in der Höhe des Betrags, mit dem die Stiftung die Ausstellung unterstützt hatte. Kaum einer unter den Parlamentariern hatte die Ausstellung gesehen. Den Anstoss zur dieser Strafaktion gab, wenn ich mich recht erinnere, ein Nationalrat der CVP.
    Subventionskürzungen haben gegenüber rechtlichen Schritten den Vorteil, dass damit Gelder gespart werden können, die man sonst für ein reguläres Rechtsverfahren hätte investieren müssen. Ausserdem können damit komplizierte juristische oder gar rechtsstaatliche Überlegungen vermieden werden. Im Endeffekt ist das Vorgehen wirksamer, weil damit alle Subventionsempfänger gewarnt sind, sich nicht allzu sehr mit der „bürgerlichen“ Mehrheit und ihre Ideologie anzulegen.

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