Rechte nicht nur für Primaten, sondern auch für Roboter

Publiziert am 19. November 2021 von Matthias Zehnder

Diese Woche hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» beraten. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob Menschenaffen mehr Rechte erhalten sollen. Die Grundfrage dahinter lautet: Ist es richtig, dass bestimmte Rechte nur den Menschen zukommen? Wer darüber nachdenkt, stösst rasch auf die nächste Frage: Sollen bald auch Roboter Rechte erhalten? Zwischen Primaten und Robotern wird das Feld für uns Menschen enger. Es stellt sich die Frage, was uns Menschen eigentlich auszeichnet – und welche Konsequenzen eine Ausweitung der Grundrechte auf andere für die Menschen hätte. Das Basler Parlament wollte sich mit dieser Frage nicht beschäftigen. Holen wir das nach.

Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» fordert die Verankerung des Rechts auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit von «nichtmenschlichen Primaten» in der Verfassung des Kantons Basel-Stadt. Die Initianten begründen ihr Begehren damit, das Primaten «hochgradig soziale Wesen» seien, die kommunizieren, empfindungsfähig seien und Kultur hätten. Aufgrund der Verwandtschaft zu den Menschen liege es nahe, den Schutzstatus, über den die Menschen verfügten, auch auf nichtmenschliche Primaten auszuweiten.

Schon der Regierungsrat und die vorberatende Justiz-Kommission des Grossen Rats lehnten die Initiative ab. Regierungsrat Lukas Engelberger argumentierte, es sei zu befürchten, dass bei einer Verankerung von Grundrechten für Primaten der bisher ausschliesslich dem Menschen vorbehaltene Grundrechtsschutz verwässert und damit die Grenze zwischen Mensch und Tier im fundamentalsten Bereich unserer Rechtsordnung verwischt werden könnte. Dieser Argumentation folgte der Grosse Rat: Er lehnte die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. 

Die Frage nach der Grenze zwischen Mensch und Tier

Politisch hat die Initiative vermutlich kaum Chancen. Trotzdem sind die Fragen interessant, welche die Initiative aufwirft. Eine davon ist die von Lukas Engelberger aufgeworfene Frage nach der Grenze zwischen Mensch und Tier. Über Jahrhunderte haben sich die Menschen diese Frage nicht gestellt, weil sie sich als von Gott geschaffene Wesen verstanden: Menschen, Tiere und Pflanzen waren aus dieser Sicht festgefügte Arten, von Gott so geschaffen und eingesetzt auf der Welt. Dann publizierte Charles Darwin 1859 «The Origin of Species» – «Über die Entstehung der Arten». Er beweist damit, dass diese «Arten» nicht festgefügt, sondern veränderlich sind. Sie entstehen durch Evolution, durch schrittweise kleine Veränderungen und Anpassungen an die Umwelt. Der Mensch ist nicht die Krone der Schöpfung, sondern eine Art der Gattung Homo aus der Familie der Menschenaffen, die zur Ordnung der Primaten und damit zu den höheren Säugetieren gehört. Es gab andere Arten der Gattung Homo, etwa den Homo neanderthalensis oder den Denisova-Menschen – und zwischen diesen Arten gab es, wie Wissenschaftler das ausdrücken, einen «Genfluss»: Sie haben sich mit anderen Worten miteinander gepaart. Das ist bis heute in unseren Genen nachweisbar.

Der Unterschied zwischen einem Schimpansen und einem Menschen ist also gar nicht so scharf, eine Tatsache, die so manches Verhalten von einzelnen Vertretern der Gattung Homo durchaus erklärt. Entsprechend fragwürdig ist die einzigartige Stellung, die sich der Mensch auf der Welt zuschreibt. Genau da setzen die Initianten an: Sie fragen, wie es sein kann, dass die Menschen nur sich selbst ein Recht auf Leben gewähren, wo es doch mit Menschenaffen eng mit den Menschen verwandte Lebewesen gibt, die miteinander kommunizieren und über ein soziales Empfinden verfügen. Und genau dieser Diskussion schiebt die Justizkommission des Basler Grossen Rats einen Riegel vor und das Parlament ist seiner Kommission darin gefolgt. Die Kommission argumentiert, die Initiative sei gänzlich unhaltbar, weil mit der Gewährung von Grundrechten für nichtmenschliche Primaten die Grenzen zwischen Mensch und Tier verwischt und damit eine rote Linie überschritten würde.

Die Frage ist nicht, was den Menschen ausmacht 

Es ist nachvollziehbar, dass Regierungsrat und Parlament in Basel sich nicht auf eine Diskussion über die Definition von Menschen einlassen wollte. Dass die Politikerinnen und Politiker sich geradezu mit Händen und Füssen gegen eine solche Definition gewehrt haben. Was sie dabei nicht bemerkt haben: Es ging gar nicht darum. Die Frage ist nicht, was den Menschen ausmacht und was ihn vom Tier unterscheidet. Es geht um etwas ganz anderes. Lassen Sie mich dafür kurz ausholen, auch wenn ich dabei fremdes Terrain betrete – ich habe Philosophie studiert, nicht Juristerei. Anyway.

In der Schweiz gelten Tiere seit 2003 rechtlich nicht mehr als Sachen. Das Gesetz erkennt damit an, dass Tiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind. Tiere bleiben aber «Vermögenswerte». Das bedeutet, dass Menschen Tiere besitzen und über sie verfügen können. Diese «Verfügungsmacht» muss sich zwar an die Tierschutzgesetzgebung und andere Vorschriften halten. Verletzt oder tötet ein Mensch ein Tier, das ihm nicht gehört, spricht das Gesetz aber nicht von einem Tötungsdelikt, sondern von einer Sachbeschädigung. Unter bestimmten Umständen ist es ganz selbstverständlich erlaubt, Tiere zu töten, etwa bei der Jagd oder in der Metzgerei. Tiere haben kein Recht auf Leben.

 Ja, noch grundsätzlicher: Tiere haben keine Rechte. Das Rechtssystem (nicht nur) der Schweiz unterscheidet traditionell zwischen Personen und Sachen. Personen sind Rechtssubjekte, das bedeutet, dass Personen Rechte (und Pflichten) tragen können. Sachen sind Rechtsobjekte, sie können also keine Rechte tragen, ihre Besitzer können über sie verfügen. Tiere sind zwar keine Sachen mehr, aber sie sind dennoch keine Rechtssubjekte, sie können also keine Rechte tragen. Indem die Initiative Menschenaffen ein Recht auf Leben zugestehen will, rüttelt sie an genau dieser Unterscheidung: Sie will damit Tiere zu Rechtssubjekten machen.

Auf die Personen kommt es an

Nun argumentieren Sie vielleicht: Das ist doch logisch, dass Tiere keine Rechtssubjekte sein können, schliesslich sind sie nicht in der Lage, ihre Rechte selber einzuklagen und zu verteidigen. So hat jedenfalls die Justizkommission des Grossen Rats argumentiert: «Nichtmenschliche Primaten bedürfen zwingend einer rechtlichen Vertretung, da sie die vorgeschlagenen Grundrechte nicht selbst durchsetzen können.» Das ist aber ein schwaches Argument. Menschen sind nämlich nicht die einzigen Personen, die Rechtssubjekte sein können: Neben den Menschen, den «natürlichen Personen» kennt das Gesetz auch «juristische Personen», die Rechtssubjekte sein können – also Firmen. Und natürlich brauchen auch Firmen immer einen Menschen, der sie vor Gericht vertritt.

Die Frage ist deshalb nicht, wie menschlich Menschenaffen sind, ob sie kommunizieren können und sozial sind, ob sie uns also so ähnlich sind, dass sie Rechte verdienen. Die Frage lautet viel nüchterner: Sind Menschenaffen Personen? Es geht also nicht um eine mehr oder weniger romantische Biologie oder Sozialbiologie des Menschen, es geht um die Definition des Begriffs «Person». Der australische Philosoph Peter Singer geht so weit, dass er umgekehrt das Wesensmerkmal des Menschen in seiner «Personhaftigkeit» begründet, das bedeutet, in seinem Vermögen, auf sich selbst, seine Zukunft und Vergangenheit zu reflektieren. Singer lehnt es jedoch ab, den Status der Person nur auf den Menschen einzuschränken. Er schlägt vor, «‹Person› in der Bedeutung eines rationalen und selbstbewussten Wesens zu gebrauchen» und fragt gleich: «Sind Tiere selbstbewusst? Es gibt einen zuverlässigen Beweis dafür, dass zumindest einige es sind.» In seinem Buch «Praktische Ethik» argumentiert Singer (übrigens bereits 1994), dass Tiere durchaus rational und selbstbewusst sein können, auch wenn sie nicht über Sprache verfügen (würden). Er führt eine Reihe von Beispielen an, die zeigen, dass Menschenaffen in der Lage sind, vorausschauend zu planen und diesen Plan vor Artgenossen zu verbergen. Er folgert daraus, dass solche Tiere sich ihrer selbst bewusst sind und schliesst daraus: «Einige nichtmenschliche Tiere sind also nach unserer Definition Personen.»

Überschreiten einer roten Linie

Wenn wir, wie Singer, die Personhaftigkeit ins Zentrum stellen, entlasten wir die Diskussion um jene sozialromantische Verteidigungsdebatte der Gattung Mensch, welche die Justiz-Kommission des Grossen Rats als «Überschreiten einer roten Linie» und als «Verwischen der Grenzen zwischen Mensch und Tier» bezeichnet hat. Peter Singer definiert die Personhaftigkeit sachlich und nicht mehr biologistisch: Eine Person ist, wer rational und sich selber bewusst ist. Das bedeutet aber, dass (bald) auch Roboter Personen sein können. Es ist gut vorstellbar, dass bald eine Künstliche Intelligenz entsteht, die nicht mehr nur Entscheidungen fällt, sondern sich auch bewusst ist, dass sie Entscheidungen fällt. Schon heute sind Roboter in der Lage, Autos zu steuern, Bilder zu malen und neue Roboter zu bauen. Wir werden deshalb bald darüber diskutieren müssen, welche Rechte Roboter erhalten sollen – und umgekehrt: ob das Recht von Menschen, Roboter als Sachen zu behandeln und uneingeschränkt über sie zu verfügen, eingeschränkt werden soll, so, wie das bereits heute für den Umgang mit Tieren gilt. 

Als Menschen sehen wir uns also zunehmend eingeklemmt zwischen Affen und Robotern und wir haben zusehends Mühe, unsere Vorrangstellung rational zu begründen. Etwas vereinfacht argumentieren wir, dass Affen nicht dieselben Rechte verdienen wie Menschen, weil sie zwar Gefühle haben, aber nicht denken können – und Roboter verdienen nicht dieselben Rechte wie Menschen, weil sie zwar denken können, aber nicht fühlen. Dabei definieren wir den Menschen keineswegs über sein Denken und Fühlen, sondern biologistisch als Homo sapiens. Peter Singer nennt das «Speziesismus»: Wir vernachlässigen das Leben, das Leid oder die Rechte eines Individuums, weil es nicht der Spezies Mensch angehört. 

Im Film wird die Frage schon lange gestellt

Was würde es denn bedeuten, wenn wir bald Roboter als Personen anerkennen müssten? Es könnte heissen, dass ein Roboter (oder allgemeiner, eine Künstliche Intelligenz) gewisse Rechte an den eigenen Werken hat. Wenn also eine KI eine Sinfonie komponiert, dann könnten gewisse Rechte an der Sinfonie der KI gehören. Das ist keineswegs an den Haaren herbeigezogen – schliesslich können auch juristische Personen solche Rechte besitzen und ich habe noch nie gehört, dass eine juristische Person besonders kreativ wäre. Und es würde heissen, dass wir Roboter nicht beliebig ausbeuten dürften – etwa als Sexroboter oder als Tötungsmaschinen. 

Im Film werden diese Fragen schon länger diskutiert. Besonders interessant ist derzeit «Westworld», eine Fernsehserie von HBO, die auf dem gleichnamigen Film «Westworld» aus dem Jahr 1973 basiert. Geschrieben hat den Film kein Geringerer als Michael Crichton, der Autor von «Jurrassic Park». «Westworld» ist ein Freizeitpark, der nicht von Dinosauriern, sondern von Robotern bevölkert wird, die aussehen wie Menschen. Reiche Gäste können im Park Szenen aus dem Wilden Westen erleben und dabei nach Belieben Roboter erschiessen – und mit ihnen auch Sex haben. Im Film aus dem Jahr 1973 kommt es zur Tragödie, weil die Roboter aufgrund einer Fehlfunktion ihre Sicherheitsregeln verlieren und damit beginnen, in echt zurückzuschiessen. Der Revolverheld-Roboter, der den menschlichen Helden verfolgt, wird übrigens von Yul Brynner gespielt – seine stoische Art hat später Arnold Schwarzenegger in den «Terminator»-Filmen kopiert. In der Fernsehserie «Westworld» von Jonathan Nolan und Lisa Joy, die seit 2016 auf HBO ausgestrahlt wird, ist nicht eine Fehlfunktion Auslöser der Geschichte. Es wird gefährlich, weil einzelne Roboter die Schwelle zum Bewusstsein durchstossen und Empfindungsfähigkeit erlangen. Auch das ist keine neue Idee: So ist es bereits dem Androiden Data in «Star Trek: The New Generation» ergangen – nur hat die neue Fähigkeit bei Data nicht dazugeführt, dass er Menschen erschossen hat, sondern dass er über Witze lachen konnte.

Klar: Das ist Fiktion und wird es noch eine Weile bleiben. Realität ist, dass Primaten und Roboter uns dazu zwingen, darüber nachzudenken, was den Menschen und das Mensch-sein ausmacht. Langfristig genügt es nicht, wie der Grosse Rat in Basel sich auf die Biologie zu berufen, eine rote Linie zu ziehen und mit dem Denken aufzuhören. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, das nicht nur Menschen Personen sein können, sondern auch Schimpansen, Gorillas und Delphine – oder Sophia, der Roboter, der ganz oben abgebildet ist. Immerhin besitzt Sophia bereits seit 2017 die saudiarabische Staatsbürgerschaft. 

Basel, 19. November 2021, Matthias Zehnder mz@matthiaszehnder.ch

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Quellen

Bild: © KEYSTONE/Ritchie B. Tongo

Alder, Kathrin (2020): Primaten-Initiative Ist Laut Bundesgericht Zulässig. In: «Neue Zürcher Zeitung». [https://www.nzz.ch/schweiz/primaten-initiative-ist-laut-bundesgericht-zulaessig-ld.1576944; 19.11.2021].

Gaede, Karsten (2019): Künstliche Intelligenz – Rechte und Strafen für Roboter? Plädoyer für eine Regulierung künstlicher Intelligenz jenseits ihrer reinen Anwendung. Baden-Baden: Nomos.

Gellers, Joshua C. (2020): Rights for Robots. London, New York: Routledge.

Graf, Seraina (2021): Grosser Rat ist gegen Verfassungsänderung: Angst vor dem Mensch-Tier-Vergleich. In: «Basler Zeitung». [https://www.bazonline.ch/angst-vor-dem-mensch-tier-vergleich-517699776567; 18.11.2021].

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (2021): Bericht betreffend Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten». In: Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. [https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395788.pdf; 19.11.2021].

Ohne Autor. Tier Im Recht – Wir Geben Tieren Recht. In: Tier Im Recht. [https://www.tierimrecht.org/de; 19.11.2021].

Schreier, Silvana (2021): Grosser Rat: Parlament empfiehlt Primaten-Initiative zur Ablehnung: «Lassen wir Affen Affen sein». In: Bz – Zeitung Für Die Region Basel. [https://www.bzbasel.ch/basel/grosser-rat-parlament-empfiehlt-primaten-initiative-zur-ablehnung-lassen-wir-affen-affen-sein-ld.2215501; 18.11.2021].

Singer, Peter (1994): Praktische Ethik. Stuttgart: Reclam. [; 19.11.2021].

3 Kommentare zu "Rechte nicht nur für Primaten, sondern auch für Roboter"

  1. Die Diskussion um Rechte für noch mehr Wesensarten scheint mir – je nach Bewusstseinsstand – eine unbeholfene Beschäftigungstherapie, oder ein verlogenes Ablenkungsmanöver. Unsere Gesellschaft braucht nicht noch mehr Gesetze und Rechte, sondern den entschlossenen Willen und die Tatkraft, raus aus dem System zu kommen, wo die Mehrheit sich kollektiv organisiert und toleriert von Verantwortungs- und Wertelosigkeit beherrschen lässt; und wo alle – und vor allem Mächtige und Reiche – de facto tun oder lassen können, was und wie sie es wollen. Ich halte es grundsätzlich für ein System, das kommerziell, politisch, sozial und kulturell zusammenbrechen muss und wird. Eine Korrektur ist dann möglich, wenn Menschen – Tiere tun das, und Roboter können es nicht – sagen: «Da mach ich nicht mehr mit!» und in Tat und Wahrheit anders handeln.

    1. Exzellent! – Der Kommentar von Ueli Keller: Laserscharf famos analysiert, jeder Wort mit dem Seziermesser exakt richtig platziert und Wesentliches in grossartiger Kürze superb auf den Punkt gebracht. Die Essenz der Essenz der Essenz!
      «Da mach ich nicht mehr mit!»
      Zur Zeit gilt dies für Vieles…..!

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