Persönlichkeitsverletzung kann kein Geschäftsmodell mehr sein

Publiziert am 1. Juli 2022 von Matthias Zehnder

Das Zuger Kantonsgericht hat ein spektakuläres Urteil gefällt, das für die Medien in der Schweiz grosse Bedeutung hat: Ringier muss Online-Zugriffszahlen offenlegen. Das Gericht will auf diese Weise feststellen, wie hoch der Gewinn war, den der «Blick» online mit Artikeln gemacht hat, in denen die Persönlichkeits­rechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt wurden. Interessant ist das deshalb, weil das Gericht zum ersten Mal einen Mechanismus vorschlägt, wie im Internet die Höhe des Gewinns auf Artikelebene berechnet werden kann. SRF hat deshalb gestern getitelt: «Legt Spiess-Hegglin der Boulevardpresse definitiv die Zügel an?» Führt das Urteil also zu einer Bändigung des Boulevards in der Schweiz oder gar zu einem Verlust der Pressefreiheit? In meinem Wochenkommentar sage ich Ihnen diese Woche, ob die Medienfreiheit in der Schweiz gefährdet ist, weil ein Gericht das Persönlichkeitsrecht einer Frau geschützt hat.

Seit 2014 kämpft Jolanda Spiess-Hegglin um ihre Ehre und gegen Medien, die sie in ihrer Persönlichkeit verletzt haben. Bereits 2016 hat der Presserat eine Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Berichterstattung der Boulevardzeitung «Blick» in allen Punkten gutgeheissen. Der Presserat argumentierte, dass der «Blick» mit der Publikation ihres Namens das Recht von Jolanda Spiess-Hegglin auf Privatsphäre missachtet und ihr keinen Opferschutz gewährt habe. Jetzt hat das Kantonsgericht Zug in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass der «Blick» in vier Artikeln, die zwischen Dezember 2014 und September 2015 online und gedruckt veröffentlicht worden sind, die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe.

 

Die Urteilsbegründung des Zuger Kantonsgerichts ist ein medienkritisches Lehrstück. Es lohnt sich deshalb, einen Blick in die ausführliche Kritik der «Blick»-Berichterstattung zu werfen. So kommt das Gericht zum Schluss, dass die Berichterstattung des «Blick» teilweise «übertrieben verletzend» war. Das Zuger Kantonsgericht schreibt: Die Berichterstattung «setzt die Klägerin in ihrer sozialen Geltung herab und zieht ihren Intimbereich in herablassender Weise in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Leserschaft.» Über einen der Artikel schreibt das Gericht, er richte sich «inhaltlich nicht darauf, der Leserschaft Klarheit über den Fortgang des Strafverfahrens zu verschaffen». Es würden «lediglich Zeugenaussagen reproduziert, ohne deren Bedeutung für das Strafverfahren wiederzugeben.» Ein «über das Unterhaltungsinteresse hinausgehendes Interesse» an den aufgeführten Zeugenaussagen sei in der wiedergegebenen Form nicht ersichtlich. Der Artikel sei lediglich auf die «Unterhaltung und die Blossstellung» von Spiess-Hegglin ausgerichtet. In der Onlineversion des Textes seien die Zwischentitel «auf die Unterhaltung gerichtet, da sie nicht vermittelnd aufklären, sondern die Aufmerksamkeit des Lesers mittels brisanter Äusserungen fesseln wollen.»

Formel für Boulevard

Damit hat das Gericht die wesentliche Eigenschaft von Boulevardzeitungen auf die kürzestmögliche Form gebracht: Boulevardzeitungen wollen nicht vermittelnd aufklären, sondern die Aufmerksamkeit des Lesers mittels brisanter Äusserungen fesseln. Eine Masche vieler Medien ist es, einen stark zugespitzten Titel zu setzen und den Titel im Text dann zu relativieren. Das Zuger Kantonsgericht urteilt, dass schon ein solcher Titel persönlichkeitsverletztend sein kann. Es sei nämlich zu beachten, dass «Leser den ausführlichen (Haupt-)Text eines Medienberichts oft nicht in allen Einzelheiten von A bis Z durchlesen, sondern ihre Aufmerksamkeit vor allem oder gar ausschliesslich den Schlagzeilen, Unter- und Zwischentiteln oder Bildlegenden zuwenden.» Man müsse bei der Beurteilung berücksichtigen, wie «ein Durchschnittsleser den fraglichen Bericht wahrnimmt». 

Titel haben eine viel grössere Wirkung als der relativierende Text. Das ist nicht nur online und auf dem Mobiltelefon so, wo viele Nutzerinnen und Nutzer nur im Schnellzugstempo Titel und Bilder überfliegen. Das war schon immer so. Denken Sie nur etwa ans Kioskplakat. Das ist das kleine Plakat mit den zwei oder drei wichtigsten Schlagzeilen des Tages. Mit dem kleinen Plakat werben Zeitungen am Kiosk und an den Zeitungsautomaten für den Kauf der Zeitung. Das Plakat zu texten ist die tägliche Pflichtübung des Produzenten oder des Chefs vom Dienst. Es findet kaum je Eingang in eine Redaktionskonferenz. Doch dieses Plakat ist auch heute noch eines der wirkmächtigsten Elemente einer Zeitung, weil es die Schlagzeilen des Tages in die ganze Stadt hinausträgt. Und zwar nur die Schlagzeilen, ohne jede Relativierung.

Zur Herausgabe des Gewinns verurteilt

Aber zurück zum Zuger Kantonsgericht und seinem Urteil. Spektakulär an diesem Urteil ist, dass das Gericht Ringier zur Herausgabe des Gewinns verurteilt, den der «Blick» mit der Veröffentlichung der Artikel erwirtschaftet hat. Die grosse Frage ist: Was meint man mit Gewinn? Der Verlag stellt sich auf den Standpunkt, dass Gewinn das sei, was vom Umsatz nach Abzug aller Kosten übrig bleibe. Dieser Sicht schliesst sich das Gericht nicht an. Es sagt: Gewinn meint in diesem Zusammenhang jenen Betrag, den der Verlag durch die Publikation der persönlichkeitsverletzenden Artikel zusätzlich erwirtschaftet hat. Dieses Delta ist geschuldet, auch wenn die Publikation insgesamt rote Zahlen schreibt. Das Gericht schreibt: «Wird mit der Publikation des Medienerzeugnisses kein Gewinn, sondern ein Verlust generiert, kann gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Verlustersparnis herausverlangt werden.» Ringier kann sich also nicht hinter einer Konzernrechnung verstecken.

Allerdings schränkt das Gericht die Ablieferungspflicht ein: Zu erstatten ist nur jener Vorteil, der konkret durch die Veröffentlichung der widerrechtlich publizierten Artikel erzielt worden ist. In einer gedruckten Zeitung lässt sich dieser Zusammenhang kaum feststellen. Warum der «Blick» am Kiosk gekauft wird, lässt sich nicht sagen. Die verkauften Inserate stehen auch nicht in einem Zusammenhang mit den Artikeln, weil die Inseratekunden ja nicht wissen, welche Texte der «Blick» veröffentlicht. Online lässt sich der Zusammenhang aber präzise feststellen, weil sich die einzelnen Klicks auf die inkriminierten Schlagzeilen zählen lassen. Da Werbung im Internet pro geladener Seite verkauft wird, haben die Klicks auf die Artikel direkte Folgen für den Umsatz. 

Ringier muss Zugriffszahlen liefern 

Das Gericht verurteilt Ringier deshalb dazu, die Zugriffszahlen auf die betreffenden Online-Artikel ab dem jeweiligen Publikationsdatum bis zu deren Löschung herauszugeben (Page Impression und Unique Clients). Dabei muss Ringier sich auf die Zahlen von Google Analytics stützen, auch wenn Google keine beglaubigte Quelle ist. Es gebe keine Alternativen dazu. Das Gericht erhebt damit Google Analytics in der Schweiz zur offiziellen Währung für Zugriffszahlen im Internet. Um den Gewinn berechnen zu können, soll Ringier zudem angeben, wie viele Werbeeinblendungen der Verlag pro angeklicktem Artikel im Durchschnitt ausliefert. 

Zum ersten Mal legt also ein Gericht in der Schweiz fest, wie im digitalen Raum der Gewinn berechnet werden muss, der durch ein persönlichkeitsverletzender Artikel erzielt worden ist. Dabei geht es nicht um einen Nettogewinn nach Abzug aller Kosten, sondern um die Umsatzdifferenz, die mit dem Artikel erwirtschaftet worden ist. Das ist wegweisend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann sein, dass Ringier den Fall ans Appellationsgericht und ans Bundesgericht weiterzieht. Auch so haben Jolanda Spiess-Hegglin und das Zuger Kantonsgericht Persönlichkeitsverletzungen diese Woche ein Preisschild gegeben.

Ist die Medienfreiheit in Gefahr?

Jede Einschränkung der Medien ist zunächst bedenklich. Die Medienfreiheit ist auch in der Schweiz garantiert. Jede Meinung soll frei geäussert werden können. Doch im vorliegenden Fall geht es nicht um eine Meinung, sondern um einen Menschen. Es geht um zweifelhafte Angaben über dessen Privat-, ja Intimsphäre. Angaben, die der «Blick» so zugespitzt hat, wie das Boulevardzeitungen schon immer gemacht haben: auf maximale Aufmerksamkeit bedacht. Das Gericht hat klar gemacht, dass dieses Geschäftsgebaren auf Kosten der betroffenen Menschen geht und nicht statthaft ist.

SRF hat deshalb gestern getitelt: «Legt Spiess-Hegglin der Boulevardpresse definitiv die Zügel an?» Der Titel ist ähnlich zugespitzt wie die kritisierten Titel in der Boulevardzeitung. Man könnte meinen, Jolanda Spiess-Hegglin schaffe in der Schweiz im Alleingang die Medienfreiheit ab. Ist das so? Was stimmt: Wenn das Urteil bestätigt wird, dann werden Persönlichkeitsverletzungen durch Schweizer Medien künftig teurer. Ob sie wirklich teuer werden, ist allerdings fraglich. Machen wir ein kleines Rechenbeispiel. Nehmen wir einen Tausenderkontaktpreis (CPM) von 50 Franken an. Ein Verlag nimmt also pro tausend Einblendungen eines Werbebanners 50 Franken ein. Nehmen wir weiter an, dass 100’000 Menschen eine Seite anschauen. Dann beträgt der Umsatz auf der Seite 5000 Franken. In der Realität ist es komplizierter, weil einerseits auf einer Seite mehrere Werbebanner zu sehen sind, andererseits die Preise mit Mengenrabatten tiefer ausfallen und es bei der Abrechnung vor Gericht nicht um den Umsatz, sondern um den zusätzlich erwirtschafteten Umsatz geht. Für eine Schätzrechnung können wir aber dabei bleiben: Wenn 100’000 Menschen eine Seite anschauen, geht es um einige tausend Franken. 

Kampagnen werden richtig teuer

Das bedeutet: Bezogen auf einen einzelnen Artikel ist weder das Risiko für den Verlag noch sind die Gewinnaussichten für das Opfer einer Persönlichkeitsverletzung besonders gross. Von einer Einschränkung der Medienfreiheit kann deshalb keine Rede sein – zumal wir ja hier von Fällen reden, in denen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt werden. Anders sieht es aus, wenn eine Zeitung oder ein Onlinemedium eine ganze Serie von Artikeln veröffentlicht. Wenn ein Medium also wider besseren Wissens eine Kampagne gegen einen Menschen fährt. Das kommt vor, auch in der Schweiz. Der Fall Jolanda Spiess-Hegglin ist nicht das einzige Beispiel. Ähnlich gelagert war die Berichterstattung über Geri Müller, der 2014 als Stadtamman für die Grünen in der Stadt Baden politisierte. In solchen Fällen veröffentlichen einzelne Medien online nicht bloss einen Artikel, sondern Dutzende. Und in solchen Fällen kann das vorliegende Urteil dazu führen, dass es richtig teuer wird für den Verlag. 

Um es mit dem Autofahren zu vergleichen: Wer als notorischer Raser überführt wird, der muss damit rechnen, dass sein Auto eingezogen wird und er verliert den Fahrausweis. Das betrifft aber nur jene Autofahrer, die extrem und notorisch Geschwindigkeitsregeln verletzen. Wer einmal etwas zu schnell fährt und geblitzt wird, erhält eine Busse. Normale Autofahrer fühlen sich deswegen in ihrer Freiheit nicht eingeschränkt. Man könnte also sagen: Das Urteil des Zuger Kantonsgerichts zielt mit chirurgischer Genauigkeit auf Medien, die wider besseren Wissens eine persönlichkeitsverletzende Falschbehauptung mehrfach wiederholen. Das sind noch keine Zügel für den Boulevard, es ist lediglich eine Notbremse für die wenigen Fälle, in denen die Pferde mit dem Boulevard durchgehen. Notorische Persönlichkeitsverletzung kann für Schweizer Medien kein Geschäftsmodell mehr sein und das ist gut so.

Basel, 1. Juli 2022, Matthias Zehnder mz@matthiaszehnder.ch

PS: Nicht vergessen – Wochenkommentar abonnieren. Dann erhalten Sie jeden Freitag meinen Newsletter mit dem Hinweis auf den neuen Kommentar, einen Sachbuchtipp, einen Tipp für einen guten Roman, das aktuelle Fragebogeninterview und mein persönlicher Tipp für ein gutes, digitales Leben. Einfach hier klicken. Und wenn Sie den Wochenkommentar unterstützen möchten, finden Sie hier ein Formular, über das Sie spenden können. 

PPS: Wenn Sie den Wochenkommentar nur hören möchten, gibt es auch eine Audioversion. Hier der Link auf die Apple-Podcast Seite oder direkt auf die Episode:


Quellen

Bild: © KEYSTONE/Urs Flüeler

Aschwanden, Erich (2022): Spektakuläres Urteil: «Blick» muss wegen sensationslüsterner Artikel Gewinn an Jolanda Spiess-Hegglin herausgeben. In: Neue Zürcher Zeitung. [https://www.nzz.ch/schweiz/spektakulaeres-urteil-blick-muss-wegen-sensationsluesterner-artikel-gewinn-an-jolanda-spiess-hegglin-herausgeben-ld.1691220; 1.7.2022].

Atasoy, Salvador (2022): Legt Spiess-Hegglin der Boulevardpresse definitiv die Zügel an? In: Schweizer Radio Und Fernsehen (SRF). [https://www.srf.ch/news/schweiz/ringier-soll-gewinn-abgeben-legt-spiess-hegglin-der-boulevardpresse-definitiv-die-zuegel-an; 1.7.2022].

Beck, Christian (2022): Fall Spiess-Hegglin Ringier muss Zugriffszahlen offenlegen. In: Persoenlich.com. [https://www.persoenlich.com/medien/ringier-muss-zugriffszahlen-offenlegen; 1.7.2022].

Kantonsgericht des Kantons Zug (2022): Entscheid vom 22. Juni 2022 in Sachen Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier AG betreffend Schutz der Persönlichkeit. In: Kanton Zug. [https://www.zg.ch/behoerden/zivil-und-strafrechtspflege/kantonsgericht/downloads/entscheid-des-kantonsgerichts-zug-in-sachen-jolanda-spiess-hegglin-ringier-ag-betreffend-schutz-der-persoenlichkeit-vom-22-juni-2022-a1-2020-56/download; 1.7.2022].

Stadler, Rainer (2016): Presserat rügt den «Blick» schwer. In: Neue Zürcher Zeitung. [https://www.nzz.ch/schweiz/zuger-sexaffaere-presserat-ruegt-den-blick-schwer-ld.92342; 1.7.2022].

3 Kommentare zu "Persönlichkeitsverletzung kann kein Geschäftsmodell mehr sein"

  1. Boulevard-Journalismus muss nicht schmutzig sein. Nicht persönlichkeitsverletzend sein. Nicht gierig sein. Das gerade bei „Blick“ als Beispiel etwas schiefgelaufen ist, kommt nicht von ungefähr:
    „Blick“ (des holden und ehrenwerten „Ringier-Clans“) ist mit Unseriositäten, mit „Dreckeln“ gross und stark geworden. Sensation gepaart mit Gewalt und Sport so aufgemacht, das gabs bis dahin nie. Jeder wollte dabei sein, wenn „Blick“ ihre „Wittwenschüttler“ (Reporter) losschickte und lesen, was diese über Dramen und Verbrechen berichteten…
    Die Zeit mit Peter Übersax als Chefredaktor war die erfolgreichste „Blick“-Epoche (You-Tube Doku: „Peter Übersax, Das volle Leben“). Auch er knüppelhart im Austeilen. Bis heute wird kein Exzess, kein Schicksal, kein Fettnäpfchen ausgelassen. „Blick“ kann Boulevard einfach nicht. Und so ist (hoffentlich) dieses Blatt endlich zum Scheitern verurteilt; Verkaufszahlen und Reichweite zeigen eindeutig in diese Richtung. (Leid könnte es einem bei denen bloss um die Arbeitsplätze der Angestellten tun).
    Es ist aber richtig, dass den Medien kein Maulkorb umgebunden wird; doch bei einzelnen Fehlgriffen darf und muss hingeschaut werden und darauf wenn nötig eingegriffen und gehandelt werden!
    Doch dies ist aktuell nicht mehr das grosse Problem unserer Medien. DIE WAHREN UND BRANDGEFÄHRLICHEN PROBLEME UNSERER „MEDIALEN ZUNFT“ LIEGEN GANZ WOANDERS.
    Denn: Die Warnzeichen unsere Zeit bei den Medien sind, dass die Lückenpresse um sich greift (bewusstes weglassen gewisser Argumente), das unausgewogene Talkrunden bereitgestellt werden, das die Journalisten zu stark oder praktisch nur noch (gegenüber früher) ihre eigene Meinung einfliessen lassen wollen UND das gewisse Fragen gar nicht mehr gestellt werden dürfen! Oder nur noch die „richtigen“ Fragen! Wehe, es stellt heut einer die falschen Fragen – und da sind wir beim gesellschaftlichen Klima, welches sich ausbreitet – und wehe, sie beantworten diese Fragen nicht so, wie diese heutigen „Medien-Ideologen“ das wollen, dann landen sie sehr schnell auf dem Scheiterhaufen der „Politischen Korrektheit“.
    Diese ideologischen Medien, diese „Woke Community“ – ich finde dies ein fürchterlichen Begriff = diese „Wachsamkeit Medien Brigaden“ – die sich da bei uns anschicken, regulieren und alternative Meinungen abwürgen wollen (Paradebeispiel „Corona“- es kann nicht sein was nicht sein darf), und immer „stechschrittartiger“ daherkommen sind neue totalitäre Zirkel welche sich immer wie mehr in unseren Medien ausbreiten, welche uns das Denken schablonieren, normieren, verbieten und abnehmen wollen – und: Die das Denken durch „HALTUNG“ (Lieblingsausdruck im Hause SRG; Sandro Broz & Co….) und die sogar die Wirklichkeit durch ihre „Haltung“ ersetzen (!) möchten!
    Dies ist eine sehr ungute Entwicklung! Wobei leider nicht neues unter der Sonne, der Mensch lernt nichts dazu: Wir haben das schon gesehen bei der Kommunistischen Revolution des letzten Jahrhunderts – auch dort waren diese Ideologen (in anderer Form – aber genau so gefährlich!) aufmarschiert; aber auch schon viel früher = z. B. in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert. Damals war es die katholische Kirche, die einige „Leit-Ideologien“ rausgegeben hat, ….und wehe jemand stellte sich dagegen, dann landeten sie wohl aber auf dem richtigen Scheiterhaufen….
    Welche Parallelen zu heute wo SRF, Ringer, Tamedia den Lieben Gott durch sich selber ersetzen, sie haben sich heute auf den Thron des lieben Gottes gesetzt, und anstelle des Scheiterhaufens haben sie die “Political correctness“erfunden, auf der sie die nicht spurenden Mitglieder unserer Gesellschaft zu rösten versuchen. Schreiben sie mal einen pfeffer-kritischen Leserbrief zu einem zeitgenössischen Thema, eine ablehnende Anmerkung über die Zeitung selbst, abweichende Argumente gegenüber des Mainstream, gegenüber des Medienfahrwassers = ich wette mit Ihnen mehr als einen Besen, dass ihr Beitrag gar nicht, gekürzt oder verstellt wiedergegeben wird…..
    Bedenkliche, gefährliche, bedrückende, düstere Zeiten für Demokratie, Pluralismus, Meinungsfreiheit und unsere Gesellschaft, so wie wir sie kannten….
    So – hoffentlich wissen es nun alle: DAS SIND HEUTE DIE WAHREN PROBLEME UNSERER „MEDIALEN ZUNFT“ ! (einige Ausnahmen bestätigen die Regel)…..

  2. Einmal mehr scheint hier die Unterhaltung die Aufklärung zu beissen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat der «Blick» Frau Spiess-Hegglin medial malträtiert, um damit sein Geld zu machen. Und jetzt soll der «Blick» davon etwas abgeben. Vielleicht sogar im Sinne einer sogenanntern Wiedergutmachung an Frau Spiess-Hegglin? Ist das nicht eigentlich ein perverses Geschäft hoch zwei: entsprechend einem hirnrissig wirtschaftsgeilen Verständnis von Recht, an dem die Welt akut kaputt geht?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.