Mein Fragebogen 2023

Publiziert am 29. Dezember 2023 von Matthias Zehnder

Wie immer am Ende des Jahres besteht mein letzter Wochenkommentar aus einem Fragebogen, diesmal mit Fragen rund um das Thema Hoffnung. Den eigentlichen Kommentar schreibe also heute nicht ich, der entsteht beim Lesen in Ihrem Kopf. Ich meine, die Welt hat zu viele Antworten, vor allem zu viele einfache Antworten, die von sich behaupten, auf jeden Fall richtig zu sein. Wichtiger als diese erschlagenden Antworten ist es mir, Fragen zu stellen. Fragen, die das Denken in Bewegung setzen – und so zu denken geben. In diesem Sinne: Denken Sie gut.

1)
Ist ein Leben ohne Hoffnung für Sie denkbar?

2)
Ist Hoffnung für Sie eher ein Ausdruck von Zuversicht oder eher von Verzweiflung?

3)
Wann geben Sie die Hoffnung auf?

4)
Geben Sie dann jede Hoffnung auf oder nur eine bestimmte? Oder gibt es für Sie nur eine Hoffnung, die alles zu Hoffende umfasst?

5)
Was löst bei Ihnen am ehesten Gefühle der Hoffnung aus?
a) spielende Kinder
b) spielende Erwachsene
c) singende Erwachsene
d) spielende Tiere

6)
Was ist für Sie der Unterschied zwischen Hoffen und Träumen?

7)
Haben Sie schon Träume aufgegeben? Warum? Warum nicht?

8)
Halten Sie Hoffnungen für bescheidene Träume oder ist es eher umgekehrt?

9)
Setzen Sie, damit Sie auf etwas hoffen können, eine bestimmte Wahrscheinlichkeit voraus, dass das Erhoffte eintritt?

10)
Welches Gebäude verbinden Sie am ehesten mit Hoffnung?
a) die Kirche
b) das Spielkasino
c) das Gerichtsgebäude
d) das Theater

11)
Ist Hoffnung für Sie eher Trost oder Verzweiflung?

12)
Inwiefern ist Hoffnung für Sie ein Wagnis?

13)
Warum, denken Sie, bedeutet «guter Hoffnung» zu sein, dass eine Frau schwanger ist?

14)
Hat Hoffnung für Sie mit Religion zu tun? Oder eben gerade nicht?

15)
Wenn Sie nicht für sich selbst hoffen, sondern für jemand anderes, wagen Sie dann eher mehr oder eher weniger zu hoffen?

16)
Wenn Sie mutiger sind in Ihrer Hoffnung für andere – warum sind Sie es nicht für sich selbst?
a) aus Bescheidenheit
b) aus Mutlosigkeit
c) um das Schicksal nicht herauszufordern
d) weiss nicht

17)
Empfinden Sie Hoffnung manchmal als unanständig?

18)
Was ist für Sie der Unterschied zwischen Hoffen und Beten?

19)
Gesetzt den Fall, dass das, was Sie wissen und das, was Sie hoffen, sich widerspricht – auf welche Seite schlagen Sie sich?

20)
Wenn Sie die Hoffnung auf etwas aufgeben – fühlen sich dann erleichtert?

21)
Gibt es für Sie ein Recht auf Hoffnung?

22)
Was ist genau gemeint, wenn man von einem «hoffnungslosen Fall» spricht?

23)
Können Sie es sich vorstellen, dass es Menschen gibt, die das Recht auf Hoffnung verwirkt haben?
a) Strafgefangene
b) abgewiesene Asylbewerber
c) jemand, der Konkurs gegangen ist
d) andere

24)
Was erhoffen Sie sich für sich? Erhoffen Sie sich für sich mehr oder weniger als für andere?

25)
Können Sie sich eine Hoffnung über den Tod hinaus vorstellen?

Das wars für dieses Jahr. Ich danke Ihnen für Ihre Treue und wünsche Ihnen einen guten Jahreswechsel.

Basel, 29. Dezember 2023, Matthias Zehnder mz@matthiaszehnder.ch

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Die Fragebogen der vergangenen Jahre finden Sie hier:

Mein Fragebogen 2022 rund um Krieg und Frieden: : https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/mein-fragebogen-2022

Mein Fragebogen 2021 rund um Wahrheit und Wirklichkeit: https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/mein-fragebogen-2021/

Mein Fragebogen 2020 rund um Gesundheit: https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/mein-fragebogen-2020/

Mein Fragebogen 2019 rund um Klima und Umwelt: https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/mein-fragebogen-2019/

Mein Fragebogen 2018 rund um Verantwortung: https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/mein-fragebogen-2018/

Mein Fragebogen 2017 rund um Wissen und Glauben: https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/mein-fragebogen-2017/

Mein Fragebogen 2016 rund um Geld und Glück: https://www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/mein-fragebogen-2016/

Mein Fragebogen 2015: http://www.matthiaszehnder.ch/essay/zum-abschied-ein-paar-fragen/

2 Kommentare zu "Mein Fragebogen 2023"

  1. ….jemand, der Konkurs gegangen ist….
    heisst es auf der 71. Zeile dieses Wochenkommentars… Dies bedarf einer Richtigstellung:
    In Konkurs gehen kann eine Privatperson nicht. Man kann als Privatperson selbst nur einen Konkurs eröffnen (nach mehreren Betreibungen), der aber nicht zur Folge hat, dass die Schulden/Betreibung aufgelöst werden, sondern um Aufschub gewährt zu erhalten.
    Ebenfalls kann man als Privatperson nur als Verstorbener in Konkurs gehen. Wenn die Erben das Erbe ausschlagen (weil zusammengezählt mehr Passive als Aktive vorhanden sind), wird über den Verstorbenen den Konkurs verhängt. Somit müssen die Erben für keinerlei Schuldenlast des Verstorbenen aufkommen/sind befreit davon. Das für die Gläubiger (Telefonanbieter, Stromanbieter, Kreditkartenfirma usw.) dann nie mehr was zu holen ist und abgeschrieben werden muss, versteht sich von selbst.
    Ansonsten können Konkurse nur über GmbH’s und AG’s (Firmen) verhängt werden. Somit wird nur der Konkurs über die Firma eröffnet, das Privatvermögen des/der Geschäftsführer oder Inhaber der GmbH/AG wird aber nicht angetastet.
    In diesem Falle ist «das Recht auf Hoffnung nicht verwirkt», sondern das Gegenteil ist der Fall, im Konkurs keimt oft neue Geschäftsumtriebigkeit auf. Die Schulden (in die Röhre gucken dann die gläubigen Maler, Handwerker, Fleischlieferanten, Getränkelieferanten, laufende Leasingverträge) sind getilgt, und während das Konkursverfahren läuft werden schon wieder neue Firmen und Geschäftsfelder eröffnet. Und da so auch der private Mercedes / das Eigentum / die Konten unantastbar bleiben oft darauf eine edle Flasche Champagner geköpft.
    Ob mit oder ohne Champagner: Auf ein hoffnungsvolles 2024.

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