Persönlichkeitsverletzung kann kein Geschäftsmodell mehr sein
Das Zuger Kantonsgericht hat ein spektakuläres Urteil gefällt, das für die Medien in der Schweiz grosse Bedeutung hat: Ringier muss Online-Zugriffszahlen offenlegen. Das Gericht will auf diese Weise feststellen, wie hoch der Gewinn war, den der «Blick» online mit Artikeln gemacht hat, in denen die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt wurden. Interessant ist das deshalb, weil das Gericht zum ersten Mal einen Mechanismus vorschlägt, wie im Internet die Höhe des Gewinns auf Artikelebene berechnet werden kann. SRF hat deshalb gestern