Was Sie gegen Hass im Netz tun können
Hass ist kein Straftatbestand: Sie können niemanden anzeigen, weil er Hass verbreitet. Hassreden im Internet können aber unter Strafbestimmungen fallen, die auch für Äusserungen in der analogen Welt gelten. Sie können aber auch etwas gegen den Hass im Netz tun, ohne gleich den Anwalt zu rufen: Sie können den Hass dokumentieren, entsprechende Kommentare bei den Plattformbetreibern melden und gegebenenfalls Hilfe holen. Wie das geht, sage ich Ihnen diese Woche ganz konkret.
Hass ist für sich genommen nicht strafbar, Hassrede kann aber strafrechtlich relevant werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Gewaltdarstellungen im Spiel sind (Artikel 135 STGb), wenn es um strafbare Handlungen gegen die Ehre geht (Artikel 173ff.) oder sich um Drohung (Artikel 180), Nötigung (Artikel 181) oder Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (Artikel 258ff.) handelt. Was technisch tönt, das ist es auch: Das bedeutet, dass in der Realität die Hürden für eine Anzeige hoch hängen. Etwas einfacher ist es, gegen Hassrede aufgrund der Rasse, Ethnie, Religion oder der sexuellen Orientierung vorzugehen. Diese Taten werden von Amts wegen verfolgt, also auch dann, wenn die betroffene Person keine Anzeige einreicht.
Was heisst das konkret? Wie können Sie vorgehen?
1) Dokumentieren
Als erstes ist es wichtig, dass Sie die Äusserungen dokumentieren. Das machen Sie am besten mit einem Screenshot, auf dem nicht nur die Äusserung selbst, sondern auch der Plattformanbieter und am besten auch Datum und Uhrzeit zu sehen sind.
Um ein Bildschirmfoto zu aufzunehmen, drücken Sie auf dem Mac die Umschalttaste, die Befehlstaste und die Taste «3» gleichzeitig.
Auf einem Windows-Rechner drücken Sie auf Ihrer Tastatur die Tasten «Windows» und «Drucken».
Auf dem iPhone (ja, da geht das auch) drücken Sie gleichzeitig die Seitentaste und die Lauter-Taste. Das sind links die obere Taste und die grosse Taste rechts. Lassen Sie beide Tasten gleichzeitig los. Das Bildschirmfoto ist unten links auf dem Bildschirm kurz zu sehen und kann da angetippt und gleich verschickt werden.
2) Melden
Oft genügt es, den Hass im Netz dem Betreiber der Plattform zu melden, dann wird der entsprechende Kommentar oder Beitrag gelöscht. Das können Sie übrigens auch dann tun, wenn Sie selbst nicht vom Hass betroffen sind. Am einfachsten geht das mit dem GRA-Meldetool: Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus hat auf ihrer Website ein Meldetool für Hassrede eingerichtet. Wobei Tool ein grosses Wort dafür ist: Es handelt sich dabei um eine Linkliste. Immerhin können Sie damit auf Mausklick die entsprechenden Beschwerdeseiten von Facebook, Tumblr, Twitter, Instagram, Pinterest, Youtube und anderen erreichen und so einen Kommentar sofort melden, ohne lange nach dem Formular suchen zu müssen.
3) Hilfe holen
Wenn Sie Opfer einer eigentlichen Kampagne sind, können Sie sich Hilfe holen bei #NetzCourage. Das ist der erste Verein in der Schweiz, der sich aktiv gegen digitale Gewalt stellt und mit der «#NetzAmbulanz» Betroffene unterstützt. Sie erhalten kostenlos Unterstützung und erfahrene Beratung und zwar vom Management des Social-Media-Profils bis zur Vergleichs- oder Gerichtsverhandlung.
Basel, 2. Juni 2022, mz@matthiaszehnder.ch
Matthias Zehnders «Leben digital» hilft Powerusern, Selbstständigen und KMUs, mit konkreten Tipps und Tricks das digitale Leben besser zu bewältigen, damit sie mehr Zeit und Energie für jene Dinge (und Menschen) aufwenden können, die ihnen lieb und wichtig sind.
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