Big Brother im Büro

  Immer mehr Firmen überwachen minutiös den Internetgebrauch ihrer Angestellten
Datum: 04.07.2001
Medium:
Tageszeitungen
 

Die meisten Angestellten nutzen das Internet im Büro auch privat. Auch in der Schweiz schützen sich deshalb immer mehr Firmen vor dem Internetmissbrauch durch spezielle Blockier- und Überwachungsprogramme. Theoretisch lässt sich fast jeder Tastendruck eines Mitarbeiters im Unternehmensnetzwerk protokollieren.

Von Matthias Zehnder

Am Arbeitsplatz gehört das Internet heute bald so selbstverständlich dazu wie das Telefon. Ebenso selbstverständlich nutzen immer mehr Mitarbeiter das Internet wie das Telefon auch für private Zwecke. Mehr als die Hälfte aller Angestellten surft täglich aus privaten Gründen, jeder fünfte Mitarbeiter ist gar über zehn Mal am Tag privat im Netz. Eine Untersuchung von Sterling Commerce hat daraus einen jährlichen Arbeitsausfall von 17,2 Tagen je Mitarbeiter errechnet.

Kein Wunder, wollen immer mehr Firmen wissen, was ihre Mitarbeiter im Internet tun. In Amerika kontrollieren bereits 80 Prozent aller grossen und mittelgrossen Firmen regelmässig oder stichprobenweise die Nutzung von Web und E-Mail ihrer Mitarbeiter. Jede vierte amerikanische Firma hat bereits einmal einen Mitarbeiter wegen Internetmissbrauch entlassen. So sieht es wenigstens eine Studie der American Management Assocation (AMA)
Überwachung jedes Tastendrucks
Viele Angestellte sind sich nicht bewusst, dass sich in einem Firmennetzwerk praktisch jeder Tastendruck, der an einem PC ausgeführt wird, überwachen lässt. Die Überwachungsprogramme heissen etwas beschönigend "Employee Internet Management-Tools", kurz EIM. Die Programme sind meist gekoppelt mit anderen Funktionen: Sie überwachen das Firmennetzwerk, analysieren den Datenverkehr und sorgen mit intelligenten Managementfunktionen dafür, dass gewisse Probleme erst gar nicht auftauchen.
Die Programme überwachen dazu die Knoten des Netzwerks minutiös. Weil alle Daten, auch die Daten für E-Mails und Webseiten, solche Netzwerkknoten passieren müssen, können die Programme relativ einfach feststellen, wann welcher Mitarbeiter welche Webseiten anfordert und welche Daten per E-Mail verschickt.

Die Überwachung kann ernsthafte Konsequenzen haben. Die renommierte New York Times etwa hat 23 Mitarbeitern schlicht gekündigt, nachdem die Zeitung ihnen das Versenden von "unangemessenen und anstössigen E-Mails" am Arbeitsplatz nachgewiesen hatte. Für das Durchforsten des Mailverkehrs setzen viele Firmen inzwischen Spezialprogramme wie MailSweeper, Censorware oder Investigator ein. Die Programme überwachen alle ein- und ausgehenden E-Mails und durchsuchen sie nach verdächtigen Schlüsselwörtern und Dateien.

Blockieren einzelner Websites

Die Programme beschränken sich dabei nicht auf's Beobachten. EIM-Tools können zum Beispiel Internetangebote, welche für eine Firma wichtig sind, auf dem zentralen Internetspeicher der Firma zwischenspeichern, damit die Angebote für die Mitarbeiter immer schnell verfügbar sind. Handkehrum können sie auch einzelne Internetangebote, etwa pornografische Websites oder die Webangebote von Stellenplattformen, für die Mitarbeiter sperren.

Die meisten grossen Schweizer Firmen, von IBM bis zu den Zürich-Versicherungen, nutzen heute EIM-Programme, um den Gebrauch des Internets bei ihren Mitarbeitern zu kanalisieren - und zu überwachen. Die Steuerprogramme sind heute so flexibel, dass Berechtigungen pro Arbeitsgruppe oder auch nur für die Kaffeepause vergeben werden können. Alle EIM-Programme können die Verwendung des Internets durch die Mitarbeiter aber auch protokollieren und überwachen.
Überwachungsprogramme wie Websense werden nicht nur von grossen Firmen eingesetzt. Zu den Kunden von Websense gehört neben Nestlé und Ford - die amerikanische Armee. Die Army will 200'000 Soldaten mit Internetzugang davon abhalten, im Dienst Pornosites zu betrachten und zu spielen.

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Überwachung am Arbeitsplatz - die Rechtslage
Viele Angestellte nehmen die Überwachung am Arbeitsplatz einfach hin. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Der Schweizer Internetexperte und Jurist David Rosenthal präzisiert.

Welche Art von Überwachung der Internetbenutzung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz gestattet?
Die Überwachung der Internetaktivitäten von Mitarbeitern ist hier anders als in den USA nur beschränkt und unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt. Soll ein Mitarbeiter überwacht werden, muss ein konkreter Missbrauchsverdacht gegen ihn vorliegen, die Überwachung angekündigt worden sein und sich auf ein Minimum beschränken. Sie sollte am besten durch eine unbeteiligte Person durchgeführt werden.

Welche Mittel dürfen dazu eingesetzt werden?
Antivirenprogramme, Surf-Sperren und E-Mail-Filter sind meist unproblematisch, solange sie vollautomatisch funktionieren, die Benutzer informiert sind und sie nicht zur Überwachung dienen.
Wie kann sich ein Mitarbeiter gegen Snooping am Arbeitsplatz wehren?
Mitarbeiter sollten das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder den Arbeitnehmervertretern im Betrieb suchen, falls es solche gibt. Externe Hilfe bieten auch die Gewerkschaften, die kantonalen Arbeitsämter, der Eidg. Datenschutzbeauftragte und zum Teil die Sprechstunden der Gerichte.

In Deutschland fordert die CDU derzeit, dass Computer "ohne Hinzuziehung von Staatsanwälten oder Richtern" durchsucht werden können. Wie sieht das in der Schweiz aus?
In der Schweiz braucht es für die Durchsuchung eines PCs noch eine richterliche Anordnung. Das ist auch gut so.

Alle Texte (c) Matthias Zehnder. Reproduktion in allen Medien nur mit schriftlicher Erlaubnis.
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